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H-Kennzeichen

1997 nahm der Begriff Oldtimer und damit das H-Kennzeichen Einzug in die Zulassungsordnung. Nur welche Bedingungen, Vor- und Nachteile sind mit dem H-Kennzeichen verbunden? Der wichtigste Vorteil ist der feste Steuersatz. Bei Pkws sind das 192 Euro unabhängig vom Haubraum und der Schadstoffklasse. Ein weitere sehr interessanter Punkt ist natürlich, dass das H momentan wie eine grüne Plakate gewertet wird und somit der Weg in die Umweltzonen der Städt frei ist. Es kann sich also vor allem bei einer schlechten Schadstoffklasse und großem Hubraum lohnen. Jetzt ist auch klar, warum so wenig Enten mit einem H-Kennzeichen ausgestattet sind.

Hohlraumversiegelung

Das H-Kennzeichen kann für Fahrzeuge mit einem Alter von mindestens 30 Jahren beantragt werden. Dabei ist die Erstzulassung ausschlaggebend. Diese Regelung wird von den Straßenverkehrsämtern unterschiedlich ausgelegt. Während es bei den einen reicht, dass das Fahrzeug in dem Jahr 30 wird, muss es bei anderen den Geburtstag auch schon gefeiert haben. Wenn man es also eilig hat, sollte man vorher bei seinem Straßenverkehrsamt nachfragen.

Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen soll der Pflege des "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen. Anders als beim roten 07er Kennzeichen, gibt es hier keine weiteren Beschränkungen bei der Nutzung. Was aber heißt, dass sich der Schatz in einem originalgetreuen Zustand befinden muss, es sei denn, die änderungen sind schon mindestens 20 Jahre alt. Wenn an dem Wagen noch mit 15 kräftig geschraubt wurde, muss man also bis zum 35. warten. Die Schwierigkeit besteht auch darin, nachzuweisen, wann das Fahrzeug umgebaut wurde.

Natürlich muss das in einer entsprechenden Begutachtung festgestellt werden, die den alten Bundesländern durch den TüV und in den neuen Bundesländern durch die DEKRA ausgeführt wird. Dazu haben der TüV und der Deuvet eine Richtline erstellt, anhand der verschiedene Punkte geprüft werden müssen: Zuerst muss die Identität sichergestellt werden. Das heißt Fahrgestellnummer, Typenschild und Motornummer werden abgeklopft. Die Karosserie und das äußere Erscheinungsbild müssen natürlich auch stimmen. Wenn man seinen Käfer zum Kombi umgebaut hat, und das nicht schon vor 20 Jahren, wird es schwierig. Baut man ihn (originalgetreu) zum Cabrio um, das gab es ja im Original, ist das in Ordnung. Auch mit einer Rostlaube sieht es schlecht aus, selbst wenn sie so durch die Hauptuntersuchung kommt. Der Lack muss nicht im Originalton sein, auch Metallic- und Zweifarbenlackierungen sind erlaubt, eine Mehrfarbenlackierung oder ein Airbrush aber nicht. Werbemotive sind nur erlaubt, wenn sie zeitgenössisch sind. Der Rahmen muss original sein, Nachfertigungen oder Replikas sind nicht erlaubt. Moderner Rostschutz ist natürlich erlaubt. Für die anderen Komponenten kann man zusammenfassen, dass sie originalgetreu sein oder zumindest aus der selben Baureihe stammen müssen. Veränderungen zugunsten der Umwelt oder Sicherheit sind erlaubt.

Ist der TüV-Stempel älter als 2 Monate, wird gleichzeitig eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Ist die Betriebserlaubnis bereits erloschen, ist natürlich eine Vollabnahme fällig. Ein Deuvet Fahrzeugpass ist nicht notwendig, kann aber gute Dienste beim überzeugen des Prüfers leisten, schließlich kann man vom Prüfer kaum verlangen, dass er sich mit allen Details auskennt. Das Fahrzeug sollte mindestens der Zustandsnote 3 entsprechen. Nach erfolgreicher Begutachtung wird im Fahrzeugschein die Schlüsselnummer 98 eingetragen. Danach ist nur noch eine Zulassung mit einem H-Kennzeichen möglich. Auch ein rotes 07er Kennzeichen ist nicht mehr drin. Das H-Kennzeichen kann nicht als Saisonkennzeichen ausgegeben werden.

Alternativen zum H-Kennzeichen können ein rotes 07er Kennzeichen, ein Saisonkennzeichen oder, beispielsweise bei landwirtschaftlicher Nutzung ein grünes Kennzeichen (steuerbefreit) sein.

Für Anfang 2007 ist eine Neuregelung geplant - ob dann alles besser oder schlechter wird kann man jetzt nur schwer sagen.


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